Im März 2026 erwacht der Kleingarten vollends aus dem Winterschlaf. Dieser Monat ist geprägt von den ersten großen Aussaaten und strengen rechtlichen Vorgaben zum Naturschutz.
Rechtliche Vorgaben (Schnittverbot)
- Radikalschnitt-Verbot: Seit dem 1. März ist es laut Bundesnaturschutzgesetz verboten, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze radikal zurückzuschneiden oder zu roden.
- Erlaubte Arbeiten: Form- und Pflegeschnitte, die dem Zuwachs des Jahres dienen, sowie Maßnahmen zur Verkehrssicherheit bleiben an frostfreien Tagen zulässig.
Aussaat und Pflanzen
- Direktsaat ins Freiland: Sobald der Boden offen ist, können robuste Arten wie Puffbohnen, Erbsen, Möhren, Radieschen, Spinat und Zwiebeln gesät werden.
- Vorziehen im Haus: Jetzt ist die Hauptzeit für Tomaten (Ende März), Auberginen, Paprika, Sellerie und Kräuter wie Basilikum auf der Fensterbank.
- Pflanzungen: Obstgehölze, Beerensträucher und winterharte Stauden können nun gesetzt werden.
Bodenpflege und Düngung
- Bodenvorbereitung: Arbeiten Sie ca. 3 Liter reifen Kompost pro Quadratmeter flach in die Beete ein.
- Erste Düngung: Rasenflächen sowie Beerensträucher und Obstbäume profitieren jetzt von einer ersten Gabe organischer Nährstoffe.
- Kompost umsetzen: Der März ist ideal, um den Komposthaufen umzuschichten, um Sauerstoff zuzuführen und die Rotte zu beschleunigen.
Rasen und Gehölze
- Rasenpflege: Sobald der Rasen zu wachsen beginnt, kann das erste Mal gemäht werden. Vertikutieren sollte man erst, wenn der Boden etwas wärmer ist (meist ab Ende März/April).
- Rosen: Schneiden Sie Ihre Rosen zurück, sobald die Forstysie blüht – dies ist das traditionelle Zeichen für den Start des Gartenjahres.
Sonstige Aufgaben
- Nistkästen: Spätestens jetzt sollten Nistkästen gereinigt und aufgehängt werden, da die Vögel mit der Reviersuche beginnen.
- Wasser: Regentonnen können nach dem letzten starken Frost wieder aufgestellt und angeschlossen werden